Banken: Ausschüttungen wieder möglich

Das von der Finanzaufsicht verhängte De-Facto-Verbot zu Dividenden und Boni wird aufgehoben. Auf dem Weg aus der Krise sei aber weiterhin Vorsicht bei der Kapitalplanung geboten.


Helmut Ettl und Eduard Müller
FMA-Vorstände Eduard Müller (li.) und Helmut Ettl: Kapitalbasis teils sogar gestärkt (© FMA)

Im Zuge der Corona-Krise haben die EU-Bankenaufsichtsbehörden eine Empfehlung abgegeben, dass Finanzdienstleister auf Ausschüttungen verzichten sollen. Jetzt soll es aber wieder grünes Licht für Dividendenausschüttungen, Anteilsrückkäufe, variable Vergütungen & Co geben: Aufgrund aktueller Analysen und Konjunkturprognosen wird die Empfehlung mit Wirkung vom 30. September 2021 aufgehoben.

Ziel der Empfehlung erreicht

Das gilt auch für Österreich, verlautbart die Finanzmarktaufsicht FMA. Das De-Facto-Verbot habe sich bewährt, so die Vorstände Helmut Ettl und Eduard Müller. „Es hat wesentlich dazu beigetragen, dass die Kapitalbasis der heimischen Anbieter – trotz der großen wirtschaftlichen Herausforderungen – nicht ausgedünnt, sondern zum Teil sogar gestärkt worden ist.“ Das sei eine wesentliche Voraussetzung, damit die Finanzdienstleister Unternehmen wie private Haushalte auf dem Weg aus der Krise unterstützen können.

Die FMA fordert von Finanzdienstleistern aber „auch weiterhin eine vorsichtige und vorausschauende Kapitalplanung ein, die die Nachhaltigkeit ihrer Geschäftsmodelle und das erhöhte Risiko durch die wirtschaftlichen Herausforderungen sowie drohende Verluste nach dem Auslaufen der staatlichen Unterstützungsmaßnahmen berücksichtigt.“