70 Jahre Genfer Flüchtlingskonvention

Seit 1951 ermöglichen die Bestimmungen den Schutz flüchtender Menschen. Caritas-Präsident Michael Landau mahnt, sich auf die Einhaltung dieser „Magna Charta“ zu fokussieren, statt über Adaptierungen nachzudenken.


Drei kleine Mädchen, die sich umarmen
Klare Worte von Caritas-Präsident Landau: "Schutzgewährung ist kein Gnadenakt, sondern eine rechtlich verbriefte Verpflichtung der Länder" (© Zachtleven fotografie/Pixabay)

Am 28. Juli 1951 wurde die Genfer Flüchtlingskonvention verabschiedet. Bis heute ist sie eine wichtige Basis für den Schutz von Flüchtenden. Dennoch würden deren Rechte – und damit die Bestimmungen der Genfer Flüchtlingskonvention – heute auch in Europa vielfach missachtet, so Michael Landau, Präsident der Caritas Österreich.

„Seit geraumer Zeit sind Pushbacks an den EU-Außengrenzen Realität. Auch der Umstand, dass Griechenland Asylverfahren für Menschen suspendiert, die aus Syrien, Afghanistan oder Somalia flüchten müssen, steht im klaren Widerspruch zur Konvention. Und nicht zuletzt laufen Überlegungen wie in Dänemark, Asylsuchende zur Bearbeitung ihrer Anträge in Drittstaaten zu überstellen, in welchen die Ressourcen möglicherweise weder für die Sicherheit noch für faire Verfahren ausreichend sind, Text und Geist der Genfer Flüchtlingskonvention zuwider“, sagt Landau.

„Schmerzlich gelernte Geschichte“

Anstatt über Adaptierungen nachzudenken oder die Konvention in Frage zu stellen, sollte es jetzt in erster Linie darum gehen, dass die Bestimmungen so umgesetzt werden, wie sie im Rahmen der Konvention beschlossen wurden, hält der Caritas-Chef fest. „Für mich ist die Genfer Flüchtlingskonvention so etwas wie eine Magna Charta und Ausdruck sowie Lehre aus einer schmerzlich gelernten Geschichte, die sich nie mehr wiederholen darf. Sie hat den Schutz vieler Millionen Menschen ermöglicht.“

Die Aufnahme Geflüchteter sei aber nicht nur eine Verpflichtung, sondern bringe auch Vorteile für die Gesellschaft. Denn Menschen, die in Österreich oder der EU ein neues Zuhause gefunden haben, „spielen nicht nur seit langem eine wesentliche Rolle bei der Aufrechterhaltung der europäischen Wirtschaft in unterschiedlichen Sektoren wie der Gastronomie und Hotellerie, dem Bau- und Gesundheitswesen, sondern sind Teil unsere Kultur und zu Nachbar*innen und oft auch Freund*innen geworden.“

Vom Recht, nicht fliehen zu müssen

Mit Ende letzten Jahres galten weltweit mehr als 82 Millionen Menschen als vertrieben, u.a. aufgrund von Verfolgung, Konflikten, Gewalt oder Menschenrechtsverletzungen. Wer glaubt, dass diese vor allem nach Europa flüchten, irrt: 86 % werden von Entwicklungsländern beherbergt, nur ein sehr kleiner Teil schafft es bis Europa.

Landau: „So lange Krieg herrscht, so lange Menschen in den Herkunftsländern keinen Schutz und keine Perspektive finden, und so lange mit Waffenhandel viel Geld verdient wird, so lange werden Menschen sich auf den Weg machen, auch nach Europa. Wir sollten in Österreich und Europa nach meiner Überzeugung noch viel deutlicher das Recht nicht fliehen zu müssen artikulieren.“

Die Umsetzung der Bestimmungen der Genfer Flüchtlingskonvention müsse ernstgenommen und eingehalten werden. Denn, wie der Caritas-Präsident beton: „Schutzgewährung ist kein Gnadenakt, sondern eine rechtlich verbriefte Verpflichtung der Länder. Und der Zugang zu Schutz in Österreich und in der EU muss erhalten bleiben. Die Genfer Flüchtlingskonvention ist bleibend aktuell. Und sie war vielleicht noch nie so wichtig wie heute.“