Der Zugang zu komplexen juristischen Informationen ist für Laien oft mit hohen Hürden verbunden. Zudem liefert herkömmliche Künstliche Intelligenz bei Rechtsfragen häufig schnelle, aber nicht mit Quellen belegbare Antworten. An dieser Schnittstelle verspricht das in Österreich von Wolfgang Deutschmann gestartete Technologie-Unternehmen Alawyer einen Paradigmenwechsel. Die Plattform will juristische Intelligenz für jede Person zugänglich machen. Dabei setzt die Rechts-KI auf eine Methodik, die sich eng an der Arbeitsweise von Jurist:innen orientiert und die Ergebnisse nachvollziehbar für die breite Öffentlichkeit aufbereitet.
Alawyer ist bewusst nicht nur für Juristinnen und Juristen entwickelt und soll auch keinesfalls Anwält:innen oder Steuerberater:innen ersetzen. Im Gegenteil, die KI wurde mit rund 200 Expert:innen entwickelt: Schon jetzt gehören viele von ihnen zu unseren allerersten User:innen und profitieren selbst von dem Paradigmenwechsel im Rechtsbereich.
Wolfgang Deutschmann, Gründer und Geschäftsführer von Alawyer
Juristische Methodik aus der professionellen Praxis
Im Gegensatz zu klassischen Sprachmodellen recherchiert die neu eingeführte KI auf der fundierten Grundlage von Gesetzen, Gerichtsentscheidungen, Fachliteratur sowie offiziellen Quellen wie dem Grundbuch oder dem Firmenbuch. Sie folgt damit exakt derselben juristischen Methodik, die auch in der professionellen Praxis angewandt wird. Ziel ist es, rechtliche Risiken, die sich im Alltag oft schleichend entwickeln, frühzeitig zu erkennen und durch eine strukturierte Aufbereitung der Quellen schnell Klarheit zu schaffen. Das Einsatzspektrum reicht von der Unterstützung bei Recherchen im Grund- und Firmenbuch über Vertragsanalysen bis hin zur Aufbereitung von Quellen zu komplexen Rechtsfragen. Deutschmann entwickelte die Anwendung in Zusammenarbeit mit rund 200 Expertinnen und Experten.
Kein Ersatz für Experten
Trotz der präzisen Arbeitsweise betont das Unternehmen, dass die Überprüfung der KI-generierten Texte durch Fachleute weiterhin notwendig bleibt. Alawyer ersetzt dabei selbst keine Rechts- oder Steuerberatung, wie Deutschmann betont. Privatpersonen erhalten im System zudem den expliziten Hinweis, für eine verbindliche Beratung Anwälte oder Steuerberater hinzuzuziehen – der gesamte Chatverlauf inklusive aller herangezogenen Quellen lässt sich dafür direkt mit den Experten teilen.
EU-weiter Rollout: Elf Länder zum Start
Die Europäische Union sowie das italienische Wirtschafts- und Finanzministerium förderten das Grazer Unternehmen mit rund 1,5 Millionen Euro. Alawyer verfolgt von Beginn an einen klar europäischen Ansatz: Zum Marktstart ist die KI bereits mit den Gesetzen und Gerichtsentscheidungen aus elf europäischen Ländern ausgestattet. Neben Österreich und Deutschland deckt das System Frankreich, Italien, Spanien, die Niederlande, Polen, Tschechien, Schweden, Dänemark und Finnland ab. In den kommenden Monaten wird die Plattform für Nutzerinnen und Nutzer aus all diesen Ländern freigeschaltet, während der Rest der Europäischen Union bis zum Jahresende folgen soll. Das langfristige Ziel des Gründers Wolfgang Deutschmann ist ambitioniert: Jeder Mensch in Österreich, der EU und ganz Europa soll sich schnell und einfach bei Rechtsfragen orientieren können.
Flexibles Bezahlmodell
Um den Zugang so niederschwellig wie möglich zu gestalten, stellt das Unternehmen die Informationen in einer klaren, einfachen Sprache bereit und verzichtet bei Privatpersonen auf pauschale monatliche Fixpreise. Stattdessen basiert das System auf einem Credit-Modell: Nutzerinnen und Nutzer laden ein Guthaben auf, das anteilig pro Abfrage verbraucht wird – bezahlt wird somit nur die tatsächliche Nutzung. Zum Ausprobieren bietet ein kostenloser „Free-Plan“ monatlich freie Credits.
Eigene App in Planung
Der Zugriff auf die Rechts-KI erfolgt aktuell über eine Web-Anwendung, im September folgen zudem eigene Apps für iOS und Android. Für Unternehmen hält die Plattform darüber hinaus spezielle Abonnement-Modelle bereit, die neben Budgetfunktionen auch die direkte Integration von Alawyer in bereits bestehende Software-Anwendungen ermöglichen.
NH
