„Würstelstand-Verordnung“ in Kraft

Eine Aktualisierung des Wirtshaus-Pakets soll auch Imbissständen Erleichterung bringen.


Finanzminister Blümel geht's jetzt auch um die Wurst (© BMF/Wenzel)

Schon im Juni präsentierte die österreichische Regierung ein Bündel an Maßnahmen für Gastronomen. Denn die Branche war eine von denen, die unter dem Lockdown besonders gelitten haben. Jetzt wird das 500 Millionen Euro schwere „Wirtshaus-Paket“ adaptiert, um auch Würstelständen unter die Arme zu greifen.

Dabei soll insbesondere der Wegfall der „10-Sitzplätze-Reglementierung“ eine Erleichterung bieten: „In ganz Österreich sind rund 800 Imbissbetriebe ohne Sitzplätze von den Erleichterungen betroffen“, so Finanzminister Gernot Blümel.

Weniger Steuern

Die Pauschalierungsgrenze wurde von 255.000 Euro auf 400.000 Euro Jahresumsatz erhöht. Weiters sieht das Unterstützungspaket eine Senkung der Steuer auf nichtalkoholische Getränke in Wirtshäusern auf fünf Prozent bis Ende 2020 vor. 

Auch eine Erhöhung der Mobilitätspauschale – von 2 auf 6 % für Gasthäuser in Gemeinden bis 5.000 Einwohner und 4 % für Gasthäuser in Gemeinden bis 10.000 Einwohner – soll steuerliche Entlastungen für Dorfwirtshäuser bringen. Weiters wird die Höchstgrenze für steuerfreie Essensgutscheine von 4,4 Euro auf 8 Euro angehoben. Und die Absetzbarkeit von Geschäftsessen in Wirtshäusern von 50 auf 75 Prozent erhöht. Die lang diskutierte Schaumweinsteuer wurde per 1. Juli 2020 wieder abgeschafft.

Bis zu 14.000 Euro Ersparnis pro Jahr

Für einen Betrieb mit einem Jahresumsatz von 140.000 Euro und mit Belegen nachgewiesenen Ausgaben von 75.000 Euro reduziert sich die jährliche Steuerlast durch die neuen Pauschalierungen um rund 2.400 Euro. Durch die Tarifsenkung wird die Steuerlast zusätzlich um 350 Euro gesenkt.

Durch die Reduktion der Umsatzsteuer von 20 auf 5 Prozent für Getränke und von 10 auf 5 Prozent für Speisen kommt noch eine Erleichterung von etwa 11.000 Euro hinzu. Dies ergibt für eine Gesamtentlastung für einen durchschnittlichen Kleinbetrieb von jährlich um die 14.000 Euro.