Dass Abgabenbetrug auch in scheinbar „unverdächtigen“ Branchen vorkommt, hat die Steuerfahndung im Amt für Betrugsbekämpfung aktuell unter Beweis gestellt. Sie deckte kürzlich einen massiven Betrugsfall bei sieben Zahnärztinnen und Zahnärzten sowie Dentallaboren auf.
Der Schaden beläuft sich auf etwa 2,5 Mio. Euro, die großteils geständigen Beschuldigten müssen – zusätzlich zur Begleichung des Schadens – mit Geldstrafen von jeweils rund 500.000 Euro rechnen.
Betriebsprüferin tritt Lawine los
Der Fall wurde durch eine Betriebsprüferin aus Kärnten ins Rollen gebracht. Sie stellte bei der Überprüfung eines Zulieferbetriebes fest, dass für Dentalzubehör und Edelmetall-Legierungen oft zwei Ausgangsrechnungen erstellt wurden – eine Teilrechnung wurde dabei auf einen Firmennamen ausgestellt, die andere als Barverkauf verbucht.
Dieses illegale „Rechnungssplitting“ war die Voraussetzung dafür, dass die Zahnärzte und Dentallabore nur einen Teil der Einkäufe in ihre Buchhaltung aufnehmen mussten. Ähnlich gingen die Dentisten beim Ankauf von Bruchgold vor, das anonym eingekauft wurde und ebenfalls nicht in der Buchhaltung aufschien. Die in der Folge beim Finanzamt falsch eingereichten Umsätze und Einkäufe ermöglichten schließlich den Abgabenbetrug.
Zur Untermauerung des Verdachts rückte die Steuerfahndung in drei Wellen mit insgesamt 86 Bediensteten aus und führte Durchsuchungen bei sieben Beschuldigten in Kärnten, der Steiermark, Wien und Niederösterreich durch. Die folgenden Betriebsprüfungen führten bereits in zwei Fällen zu einem steuerlichen Mehrergebnis von rund einer Mio. Euro. Fünf weitere Fälle sind noch in Bearbeitung, hier wird mit einem Mehrergebnis von etwa 1,5 Mio. Euro gerechnet. Die Täter erwarten zudem Geldstrafen von rund 500.000 Euro.
Steuerbetrug: Dentalbranche wird künftig auf den Zahn gefühlt
Die Fälle werden zum Anlass genommen, weitere Überprüfungen in der gesamten Dentalbranche durchzuführen, die nun in jedem Bundesland erfolgen.
„Wir gehen aufgrund bisheriger Ermittlungsergebnisse bei Lieferanten im Dentalbereich davon aus, dass zahlreiche weitere Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie Dentallabore Steuern und Abgaben im großen Stil hinterziehen. Die Steuerfahndung richtet ihren Fokus daher künftig auch mehr auf die Dentalbranche“, sagt Finanzminister Gernot Blümel.
Das Finanzministerium weist außerdem auf die Möglichkeit einer Selbstanzeige hin, die für alle Branchen gilt und wodurch sogar Straffreiheit möglich ist: www.bmf.gv.at/selbstanzeige