Heimliche Nacktvideos nicht verboten

Die Rechtsanwaltskammer Niederösterreich weist aus aktuellem Anlass auf dringenden Handlungsbedarf im Strafrecht hin.


Heimliches Filmen in der Dusche ist nicht strafbar (© Tertia van Rensburg/Unsplash)

Ein Fußballtrainer filmt zwei Spielerinnen ohne deren Wissen beim Duschen. Ein Vorfall, der für die jungen Frauen schrecklich war und schon im März als Skandal durch die Medien ging – für den Mann allerdings folgenlos bleibt: Nicht nur die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren eingestellt, auch ein Richtersenat hat jetzt die beantragte Fortführung des Verfahrens abgelehnt.

Das Problem ist: Das derzeitige Strafgesetz in Österreich erachtet nur heimliche Tonaufnahmen als strafbar – nicht aber heimliche Bildaufnahmen.

Gesetzeslücken rasch schließen

„Das ist ein typischer Auswuchs einer veralteten Bestimmung, als heimliche Videoaufnahmen nur mit hohem technischem Aufwand möglich waren. Heute hat aber praktisch jeder ein Smart-Phone mit integrierter Kamera“, sagt Michael Schwarz, Präsident der Rechtsanwaltskammer Niederösterreich. 

Er sieht seitens der Politik dringenden Handlungsbedarf für Reformen, um zukünftig die strafrechtliche Verfolgung unfreiwilliger Nacktaufnahmen zu ermöglichen. Eine rasche Gesetzesänderung sei notwendig, um derartige Lücken zu schließen und heimliche Fotos oder Videoaufnahmen aus dem höchstpersönlichen Lebensbereich strafbar zu machen. Wichtig sei dabei der Zusatz „höchstpersönlicher Lebensbereich“ – sonst wären keinerlei Aufnahmen in der Öffentlichkeit mehr möglich. Auch keine Urlaubsfotos vom Strand oder der Bergwanderung.