KZ Mauthausen: Wiederöffnung der „Todesstiege“ gefordert

Der OÖ. Landtag hat eine Initiative beschlossen, die auf das „Prinzip Eigenverantwortung“ setzt.


Das Mauthausen Komitee Österreich protestiert gegen die Errichtung eines Liftturms am Areal (© MKÖ/CIM Baumgartner)

Über 186 Stufen, 31 Meter nach oben – und das mehrmals täglich, mit schweren Granitblöcken beladen: Die „Todesstiege“ im ehemaligen KZ Mauthausen gehört zu den eindrücklichsten Schauplätzen der Grausamkeiten des NS-Regimes.

Seit einiger Zeit ist die Stiege aber für Besucher gesperrt, weil sie nicht Ö-Norm-konform ist. Stattdessen hat man damit begonnen, einen Liftturm aus Beton zu bauen. Institutionen wie der KZ-Verband, das Comité International de Mauthausen und das Mauthausen Komitee Österreich haben bereits vehement dagegen protestiert: Die Todesstiege sei „ein integraler Bestandteil der Geschichte des KZ Mauthausen und absolut unverzichtbar für die Vermittlungsarbeit“, heißt es vom MKÖ.

Es ist Menschen zuzumuten, vor die eigenen Füße zu schauen“

Anlässlich des „internationalen Tags des Denkmals“ am 29. September wurde nun im OÖ. Landtag eine Initiative an die Bundesregierung beschlossen. Sie fordert eine Aufhebung des Betretungsverbots der Todesstiege. Zugleich, so Gottfried Kneifel (GF der Initiative Wirtschaftsstandort OÖ) gehe es aber auch um alle denkmalgeschützten Bauten in Österreich: „Damit wird auch eine langjährige Forderung der IWS-Konzeptarbeit zur Erhaltung historischer Bauten erfüllt, denn es ist Menschen auch zuzumuten, vor die eigenen Füße zu schauen.“

IWS-Geschäftsführer Gottfried Kneifel (@ IWS/Laresser)

Kuh-Unglück als Präzedenzfall

Für Eigentümer solcher Stätten besteht grundsätzlich Haftungsrisiko, wenn es zu Schäden bei der Benützung kommt. Deshalb, so Kneifel, werden Anlagen oft vorsorglich gesperrt. Dem stehe allerdings das öffentliche Interesse an der Besuchsmöglichkeit und Benutzung dieser Anlagen entgegen. 

Kneifel verweist auf das Haftungsrechts-Änderungsgesetz in Zusammenhang mit dem Tod einer Touristin in Folge einer Kuh-Attacke. Die Bestimmungen laut § 1320 ABGB wurden vor allem um das „Prinzip Eigenverantwortung“ ergänzt.

Im Begutachtungsverfahren wurde bereits auf die vergleichbare Problematik bei denkmalgeschützten Gebäuden und Anlagen hingewiesen. Als Konsequenz des Initiativantrags hoffe man auf eine möglichst rasche Ergänzung des Denkmalschutzgesetzes nach dem Vorbild der Regelung nach der Kuh-Attacke in Tirol sowie eine Novellierung des Haftungsrechts-Änderungsgesetzes“, so Kneifel.