Online-Shopping: die 9 häufigsten Gefahren am Black Friday

Lockangebote, Fake-Shops oder Stornos: Die Internet Ombudsstelle zeigt, welche Fallen am Black Friday auf Online-Shopper warten.


Handy-Shopping am Black Friday
Vorsicht ist besser als Nachsicht: Die Internet Ombudsstelle rät, Angebote am Black Friday kritisch zu hinterfragen (© CardMapr.nl/Unsplash)

Am Montag hat die Black Week 2022 offiziell begonnen. Ihren Höhepunkt findet sie am Black Friday (25.11.). Und geht mit dem Cyber Monday am 28.11. gleich in die Verlängerung. Teils massive Preisnachlässe lassen die virtuellen Warenkörbe übergehen und die Kassen der Anbieter klingeln. 

Doch gerade zu Schnäppchen-Anlässen wie dem Black Friday lauern auch viele Fallen. Fast 90 Prozent aller Österreicher wünschen sich daher eine einfachere Orientierung, welche Online-Shops seriös sind. Das geht aus einer aktuellen Studie des Österreichischen E-Commerce-Gütezeichens hervor, die im Vorfeld des Safer-Shopping-Monats November durchgeführt wurde.

Karl Gladt, Leiter der Internet Ombudsstelle, kennt die verbreitetsten Probleme beim Einkaufen im Internet, die sich gerade rund um den Black Friday häufen: „Der Schnäppchen-Enthusiasmus führt oft dazu, dass Konsumenten Angebote nicht hinterfragen oder Online-Shops nicht genauer unter die Lupe nehmen. Das wissen auch Betrüger und werden vermehrt tätig. Ebenso können Lockangebote und spätere Stornierungen für Ärger sorgen.“ Die Internet Ombudsstelle weist daher auf die häufigsten Gefahren hin und steht im Ernstfall mit kostenloser Beratung und Streitschlichtung zur Verfügung. 

Black Friday: Probleme kennen und vermeiden

  1. Lockangebote: Was auf den ersten Blick nach einem guten Angebot aussehen mag, entpuppt sich bei genauerer Betrachtung leider oft nur als Lockangebot. Tipp: Preise vergleichen! Preisvergleichsportale wie Geizhals helfen, eine bessere Vorstellung von einem wirklich günstigen Preis zu erhalten. 
  2. Fake-Shops: Betrügerische Online-Shops, die z. B. trotz Zahlung keine Ware liefern, werden immer häufiger. Wer sich bei typischen Merkmalen (z. B. Dumpingpreise, kein Impressum) unsicher ist, setzt am besten auf Online-Shops mit Gütezeichen. Tipp: Auf vertrauenswürdige Zahlungsmethoden achten! Bei Vorkasse jedenfalls vorsichtig sein. Empfehlenswert sind hingegen Kauf auf Rechnung, Lastschrift, Kreditkarte oder PayPal. Hier kann widersprochen bzw. zurückgebucht werden oder es greift zumindest ein zusätzlicher Käuferschutz.
  3. Impulskäufe: Im Kaufrausch passiert es schnell, dass man sich finanziell übernimmt. Ein Problem, das man allerdings nicht den Online-Händlern anlasten kann. Tipp: Die Internet Ombudsstelle rät, sich vor dem Black Friday eine Liste der Produkte anzulegen, die man gerne hätte. So kann man ausufernde Impulskäufe vermeiden, die man später bereut. 
  4. Falsche Ermäßigungen: Manchen Anbietern ist in der Angebotsschlacht jedes Mittel recht. Auch getrickste Rabatte, bei denen etwa zuvor der Preis erhöht wurde. Tipp: Auf angegebene Vergleiche achten! Im Falle einer falschen Preisermäßigung gibt es hier auch gesetzliche Rückendeckung. Denn seit heuer gibt es eine strengere Regelung: Bei Ermäßigungen – etwa bei „Statt“-Preisen (9,99 € statt 19,99 €) oder Prozent-Rabatten – darf jeweils nur der eigene niedrigste Preis der letzten 30 Tage und nicht die unverbindliche Herstellerpreisempfehlung als Vergleich herangezogen werden.
  5. Hoher Kaufdruck: „Nur noch drei Artikel vorrätig“ – und schon schlägt man zu, bevor ein anderer das (angebliche) Mega-Schnäppchen einsackt. Tipp: Nicht unter Kaufdruck setzen lassen. Oft ändern Händler ihre Angebote und Preise mehrmals am Tag. Auch, dass nur mehr wenige Stücke erhältlich sind, sollte man nicht zwangsläufig glauben.
  6. Lange Lieferzeiten: Frust vorprogrammiert: Am Black Friday ergattert man ein tolles Angebot – doch dann kommt es nicht einmal rechtzeitig zu Weihnachten an. Tipp: Die angegebene Lieferzeit beachten! Innerhalb dieser Frist muss der Anbieter die Ware liefern. Ist dies – trotz wirksam geschlossenen Vertrags – nicht der Fall und man muss sich das Produkt anderswo zu einem höheren Preis beschaffen, darf die Differenz dem Händler in Rechnung gestellt werden. Außer, dieser hat die Lieferverzögerung in keiner Weise zu verantworten. 
  7. Nachträgliche Stornos: Es kommt immer wieder vor, dass Online-Händler ihre Lieferversprechen vom Black Friday nicht einhalten und eine Bestellung im Nachhinein stornieren. Tipp: Wurde eine Bestellung angenommen und ein Kaufvertrag dadurch wirksam geschlossen, darf der Händler die Bestellung nicht einfach stornieren, sondern muss diese zum vereinbarten Preis auch liefern. 
  8. Bereute Bestellung: Wider besseres Wissen lässt man sich am Black Friday zu einem Impulskauf hinreißen (s. Problem 3) und bereut danach die Ausgabe. Tipp: Die gute Nachricht heißt „Widerrufsrecht“. Im Online-Handel darf man einen Kaufvertrag bis 14 Tage nach der Lieferung widerrufen. Das gilt auch für vergünstigte Waren. Gegebenenfalls muss man die Rücksendekosten bezahlen, sofern der Händler darauf hingewiesen hat. 
  9. Späte Entscheidung: Manchmal wollen Käufer ein Produkt erst später zurückgeben oder z. B. ein Geschenk retournieren, das schon vor einiger Zeit bestellt wurde. Das gesetzliche Rücktrittsrecht von 14 Tagen kann dann allerdings schon vorbei sein. Tipp: Manche Online-Händler gewähren ein längeres Rückgaberecht von bis zu 60 Tagen oder sogar mehr. Es lohnt sich also, die Bedingungen genau zu lesen. Hier gelten allerdings die Vorgaben des jeweiligen Anbieters (z. B. Rückgabe nur mit Originalverpackung). 
Karl Gladt und das Team der Internet Ombudsstelle helfen bei Online-Problemen (© Internet Ombudsstelle)