AK fordert: Schluss mit befristeten Mieten!

Die Arbeiterkammer (AK) fordert das Ende befristeter Mieten, eine Verbesserung und Ausweitung der Mietzinsbegrenzungen sowie eine effektivere Mietbremse seitens der Bundesregierung.


Seit 2012 ist die Anzahl an befristeten Mietverhältnissen massiv gestiegen. 156.8000 mehr Mietverträge sind. Eine kürzlich veröffentlichte Befragung des Sozialforschungsinstituts IFES im Auftrag der AK bei 803 Personen in Österreich zeigt, dass 3 von 4 Wohnungen nur angemietet werden, da keine passende unbefristete Wohnung aufzufinden war. Laut der AK sind die Kosten der befristeten Mieten seit 2022 um 110 € gestiegen.
 
„Von einer langfristigen Lebensplanung können Mieterinnen mit befristeten Verträgen träumen. Es ist hanebüchen, in Befristungen gedrängt zu werden, die unsicher und kaum leistbar sind. Sie zahlen fast immer doppelt darauf – bei Vertragsverlängerung und den laufenden indexbasierten Erhöhungen. Wer übersiedelt, hat auch teure Kosten. Und wer eine unrechtmäßig hohe Miete einklagt, muss befürchten, dass der Vertrag nicht verlängert wird. Recht wird zu einer leeren Hülle. Mieter:innen brauchen Sicherheit – Wohnen muss leistbar sein. Daher weg mit den Befristungen, außer bei Eigenbedarf für Privatpersonen.“, so Thomas Ritt, Leiter AK-Abteilung Kommunal & Wohnen.
 
Laut der AK ist der Befristungsanteil im privaten Mietwohnungssegment von 2012 bis hin zu 2022 um rund 14 Prozent gestiegen. Von 158.100 neuen Privat-Mietwohnungen waren 156.800 befristet, und nur 1.300 unbefristet. Das sind gerade einmal 0,8 Prozent.
 
Die Arbeiterkammer stellt nun drei konkrete Forderungen an die Politik:

  • Abschaffung von befristeten Mietverträgen: Immobilienkonzerne und Versicherungen sollen nur noch unbefristete Mietverträge anbieten dürfen, während Privatpersonen weiterhin die Möglichkeit haben sollen, Wohnungen befristet zu vermieten, beispielsweise für den eigenen Bedarf oder für Familienangehörige. Eine entsprechende Regelung soll differenziert nach Art der Vermieter im Mietrechtsgesetz festgeschrieben werden.
  • Mietzinsbegrenzungen verbessern und erweitern: Die Zu- und Abschläge zum Richtwert sollen gesetzlich festgelegt werden müssen. Der Lagezuschlag soll reformiert und die möglichen Zuschläge auf 25 Prozent gedeckelt werden. Zudem soll das Richtwertsystem auf alle Häuser, die 30 Jahre und älter sind, ausgeweitet werden.
  • Die Mietenbremse der Bundesregierung reparieren: Eine Mietenbremse mit maximal zwei Prozent pro Jahr – auch rückwirkend für 2022 und 2023 – sei laut AK notwendig. Die geplante Bremse von fünf Prozent für 2024 bis 2026 wäre fast wirkungslos, da die größten Mieterhöhungen in den Jahren 2022 und 2023 stattfanden.