Seilbahn Kahlenberg: Entscheidung über Umweltverträglichkeitsprüfung rückt näher

Die Frage, ob die geplante Seilbahn auf den Wiener Kahlenberg einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) unterzogen werden muss, ist in die entscheidende Phase getreten. Die formale Prüfung der Unterlagen im Rahmen des UVP-Feststellungsverfahrens wurde von der Stadt Wien abgeschlossen. Das Verfahren kommt nun in die nächste Phase.


Das Foto zeigt eine Fotomontage. Der Blick über die Donauinsel wurde um einer Seilbahn ergänzt. ©ZOOM VP.AT/Genial Tourismus- & Projektentwicklung GmbH
Die geplante Kahlenberg-Seilbahn würde die Donau, einschließlich der Donauinsel, überqueren. Es wird bald entschieden, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist. ©ZOOM VP.AT/Genial Tourismus- & Projektentwicklung GmbH

Wie die Stadt Wien der APA mitteilte, ist die formelle Prüfung der Unterlagen für das Umweltverträglichkeitsprüfung-Feststellungsverfahren zur Seilbahn abgeschlossen. Das Ergebnis dieser Prüfung bleibt aufgrund des laufenden Verfahrens vorerst unter Verschluss.

Anhörung der Parteien wird eingeleitet

Als nächster Verfahrensschritt wird das Parteiengehör eingeleitet, bei dem unter anderem die Projektwerber und die Wiener Umweltanwaltschaft Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten. Der offizielle Bescheid, ob eine UVP durchgeführt werden muss oder nicht, wird aber erst nach Anhörung vorliegen und könnte daher noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Dabei haben die Parteien kein Vetorecht.  

Einbindung der Umweltanwaltschaft erwartet

Kritisch zu dem Projekt äußerte sich die Wiener Umweltanwältin Iris Tichelmann. Bisher lägen der Umweltanwaltschaft keine Unterlagen vor, „an unserer skeptischen Haltung zu diesem Projekt hat sich aber nichts geändert“ sagt Iris Tichelmann. Mit einer Einbindung in das Verfahren sei bald zu rechnen.

Befürworter und Gegner bleiben gespalten

Das Kahlenberg-Seilbahnprojekt ist Gegenstand einer intensiven Debatte zwischen Befürwortern und Gegnern. Der Projektinitiator, Unternehmer Hannes Dejaco, ist der Ansicht, dass der Flächenverbrauch der Seilbahn keine UVP erfordert. Dabei verweist er auf eine Übergangsbestimmung im geltenden UVP-Gesetz. Eine Bürgerinitiative beruft sich hingegen auf eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2011, wonach Seilbahnen grundsätzlich einer Umweltverträglichkeitsprüfung zu unterziehen sind. Rechtsanwältin Fiona List, die die Seilbahngegner vertritt, weist darauf hin, dass Österreich bisher nur für Gletscherbahnen UVPs durchgeführt hat, weshalb zusätzlich ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet wurde.

Red/APA