Härtefallfonds wird auf 3 Mrd. Euro aufgestockt

Der Nationalrat hat heute einstimmig eine Erhöhung um eine Milliarde beschlossen. Abgesegnet wurde zudem die Verlängerung von Überbrückungsgarantien bis Jahresende.


Menschen in einem großen Sitzungssaal
Die Beschlüsse des Nationalrats sollen die Pandemiefolgen mildern (© Parlamentsdirektion / Thomas Topf)

Um den wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie zu begegnen, hat der Nationalrat drei Initiativanträge der Regierungsparteien einstimmig beschlossen. Dies betrifft unter anderem die Aufstockung des Härtefallfonds auf 3 Mrd. Euro, die Schließung von Steuerlücken beim Umsatzersatz, die Verlängerung der Umsatzsteuerbefreiung für Schutzmasken sowie die Verlängerung von Rückzahlungserleichterungen für Unternehmen.

Der Härtefallfonds wird um eine Milliarde Euro auf maximal drei Milliarden Euro ausgeweitet, dafür hat sich der Nationalrat einstimmig ausgesprochen. Klargestellt wurde, dass bei den mehrfach geringfügig bzw. fallweise Beschäftigten der pandemiebedingte Verlust eines Gesamteinkommens über der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze nicht zum Verlust der Anspruchsberechtigung führt. Zudem gab es eine Gesetzesbereinigung betreffend Non-Profit-Organisationen.

Verlängerung von Überbrückungsgarantien

Geeinigt haben sich die Abgeordneten auch auf eine Verlängerung der Überbrückungsgarantien. Die bisher bis 30. Juni mögliche Vergabe von AWS/ÖHT-COVID-Überbrückungsgarantien und Haftungen, die das Kreditrisiko vollständig abdecken, kann nun bis 31. Dezember verlängert werden. Es sind auch weiterhin keine Verzugs- oder Stundungszinsen zu bezahlen.

Es bleibt Voraussetzung, dass die Übernahme einer Verpflichtung im Zusammenhang mit der Bewältigung der COVID-19-Krisensituation erfolgen muss. In gleichem Sinne wurden die im Rahmen von 100%-Garantien übernommenen Forderungen bis 31.12.2021 verlängert. Die Stundung endet jeweils mit der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Zudem soll Förderwerbern das Auffinden der Richtlinien erleichtert und für die Abwicklungsstellen die Verpflichtung geschaffen werden, die Richtlinien im Internet zur Abfrage bereitzuhalten.

Coronabedingte Steuer-Änderungen

Mit einer Änderung im Einkommensteuergesetz soll klargestellt werden, dass Zahlungen zum Ersatz entgehender Umsätze ab der Veranlagung 2020 von der Steuerfreiheit ausgenommen sind. Das betrifft die Zuwendungen aus dem Härtefallfonds, aufgrund des ABBAG-Gesetzes sowie den NPO-Lockdown-Zuschuss.

Im Sinne einer Gleichbehandlung sollen zudem ab der Veranlagung 2021 Zuwendungen aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds und vergleichbare Zuwendungen der Bundesländer, Gemeinden und gesetzlichen Interessenvertretungen, die Zahlungen zum Ersatz entgehender Umsätze darstellen, von der Steuerfreiheit ausgenommen werden. Ein entsprechender Initiativantrag der Regierungsparteien, inklusive eines dazu eingebrachten Abänderungsantrags, wurde einstimmig angenommen.

Die Änderungen des Umsatzsteuergesetzes umfassen die Verlängerung der Umsatzsteuerbefreiung für Schutzmasken bis Ende 2021 sowie nötige Anpassungen für Reiseleistungen aufgrund der EU- Mehrwertsteuerrichtlinie. Zudem wird die Steuerbefreiung von Ethanol bis Ende 2021 verlängert und deshalb das Alkoholsteuergesetz geändert.