Das traurige Ende von Laudamotion

Zum wiederholten Mal gibt der OGH dem VKI in einer Klage gegen die frühere österreichische Billig-Airline Recht. Kurz bevor die Marke Laudamotion vollends Geschichte wird.


Lauda-Pläne lassen nicht nur die Gewerkschaft in die Luft gehen (© Laudamotion/Ryanair)

Eine Klausel in den AGB von Laudamotion besagte, dass Rechtsstreitigkeiten gegen Laudamotion vor irischen Gerichten auszutragen sind. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) ging im Auftrag des Sozialministeriums dagegen vor und wurde jetzt vom Obersten Gerichtshof (OGH) bestätigt.

OGH entscheidet: Laudamotion kann in Österreich geklagt werden

Der OGH wandet sich mit der Frage der Zulässigkeit zuvor an den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Doch bereits vor einem Entscheid des EuGH hat Laudamotion im September 2020 die Unzulässigkeit dieser Klausel anerkannt und ihre AGB entsprechend geändert. Daraufhin hat nun der OGH ausgesprochen, dass Laudamotion diese Klausel nicht mehr verwenden darf und sich gegenüber Verbrauchern auch nicht auf diese Klausel berufen darf. Österreicher dürfen somit gegen Laudamotion in Österreich klagen.

Der VKI hatte Laudamotion bereits wegen mehrerer Klauseln in deren AGB geklagt. Schon Anfang 2020 hatte der OGH eine Rechtswahlklausel zugunsten irischen Rechts als auch eine Klausel zur Flughafen-Check-in-Gebühr in Höhe von 55 Euro für unzulässig erklärt.

Laudamotion wird endgültig Geschichte

Der Spruch kommt nur wenige Wochen bevor die Marke Laudamotion endgültig Geschichte ist. Nach einer ganzen Reihe von Problemen mit Gerichten und der Gewerkschaft in Österreich hat Laudamotion-Eigentümer Ryanair in Malta die Gesellschaft Lauda Europe gegründet und den Flugbetrieb bereits dorthin ausgelagert. In Wien soll Lauda Europe nur mehr ein kleines Verwaltungsteam unterhalten.

Mitarbeiter der Basis Wien hätten das Angebot erhalten, für Lauda Europe zu arbeiten, wo sie in Malta angestellt würden , Steuern und Sozialversicherungsabgaben aber angeblich in Wien bezahlt werden.