
Gute Nachrichten für sanierungswillige Eigenheimbesitzer: Ab dem 2. November 2026 startet das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima und Wasserwirtschaft (BMLUK) erneut die Förderungsaktion „Kesseltausch 2026“. Private Haushalte können ab sofort wieder finanzielle Unterstützung für den Umstieg von fossilen Heizungen auf klimafreundliche Alternativen wie Nah- oder Fernwärme, Wärmepumpen sowie Holzheizungen beantragen. Die Maßnahme richtet sich gezielt an Eigentümerinnen und Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Reihenhäusern. Berücksichtigt werden dabei sämtliche Lieferungen und Leistungen, die ab dem 7. Oktober 2026 erbracht wurden.
Mit dem Neustart des Kesseltauschs stellen wir sicher, dass Haushalte ihren Umstieg auf erneuerbare Heizsysteme noch in diesem Jahr fortsetzen können. Jeder getauschte fossile Kessel trägt dazu bei, Treibhausgasemissionen im Gebäudebereich zu reduzieren und die Abhängigkeit von teuren und oft unzuverlässigen fossilen Energieimporten zu verringern. Wir setzen damit auf heimische erneuerbare Energie und machen uns Schritt für Schritt unabhängiger von importiertem Öl und Gas. Gleichzeitig stärken diese Investitionen die regionale Wertschöpfung und das heimische Handwerk.
Norbert Totschnig, Landwirtschafts- und Umweltminister
Bis zu 6.000 Euro Unterstützung für erneuerbare Heizsysteme
Nachdem die ursprünglich für das Jahr 2026 vorgesehenen Fördergelder Mitte des Jahres ausgeschöpft waren, wurden durch Stornierungen, verfallene Registrierungen und nicht umgesetzte Projekte nun wieder Mittel frei. Die Förderbeträge wurden in der Neuauflage bereits an das künftige Niveau der Sanierungsoffensive 2027 angepasst und staffeln sich wie folgt:
- Anschluss an Nah- oder Fernwärme: 4.000 Euro Pauschalförderung
- Wärmepumpen: 5.000 Euro Pauschalförderung
- Holzheizungen: 6.000 Euro Pauschalförderung
Zusätzlich bleiben sowohl der bekannte Bohrbonus für Wärmepumpen als auch der Solarbonus weiterhin bestehen. Die Förderhöhen bleiben damit auch im Jahr 2027 unverändert.
Einfacher Ablauf von der Registrierung bis zur Auszahlung
Das Einreichverfahren erfolgt schrittweise: Nach der erfolgreichen Online-Registrierung haben die Förderungswerbenden maximal neun Monate Zeit, das neue Heizsystem zu installieren und den eigentlichen Förderungsantrag einzureichen. Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss das Projekt vollständig abgeschlossen sowie abgerechnet sein. Nach positiver Prüfung erfolgt die Auszahlung direkt auf das Konto der Antragsteller.
Registrierungen und Anträge sind bis zur Erschöpfung der verbleibenden Mittel, spätestens bis zum 31. Dezember 2026, möglich. Ab dem 4. Jänner 2027 startet schließlich das reguläre Förderprogramm für das Folgejahr. Sämtliche Detailinformationen und Kriterien finden Interessierte auf der offiziellen Website der Sanierungsoffensive: https://www.sanierungsoffensive.gv.at
NH
