Erster KV für Fahrradboten

Österreich als Vorreiter: Regelwerk für Zustelldienste soll für Fairness und soziale Sicherheit sorgen.


Künftig soll es auch Entgelt für die Nutzung privater Räder und Handys geben (© pixabay/Kai Pilger)

Ob Essen oder eilige Pakete: Fahrradkuriere prägen zunehmend das Bild vieler Städte. Und das obwohl das Entgelt für diesen Job weder geregelt noch üppig ist (in einem Artikel des Standard aus 2017 bezeichnet eine Botin die Bezahlung unumwunden als „beschissen“).

Ein eigener Kollektivvertrag für diese Berufsgruppe soll jetzt eine Rechtsgrundlage für fairen Wettbewerb und soziale Sicherheit geschaffen werden: Die Gewerkschaft vida und der Fachverband für das Güterbeförderungsgewerbe in der Wirtschaftskammer Österreich haben den KV – den laut Eigenaussage ersten dieser Art weltweit – ausverhandelt.

1.506 Euro Mindestlohn

Eigentlich hatten die Sozialpartner schon 2015 vereinbart, einen KV für Fahrradboten und Essenszusteller auszuarbeiten. Vier Jahre später sieht der nun so aus: 

Unselbstständig beschäftigte ZustellerInnen haben ab 1.1.2020 Anspruch auf einen Basislohn von 1.506 Euro brutto im Monat (bei einer 40-Stundenwoche mit der Option auf eine 4-Tage-Woche). Erstmals haben die Fahrradboten außerdem einen Rechtsanspruch auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld. 

Festgeschrieben wurde auch ein Kostenersatz für die Verwendung von Privat-Fahrrädern und -Handys. „Das war aus Sicht der Gewerkschaft ein wesentlicher Verhandlungspunkt, da wir wissen, dass die überwiegende Mehrheit der Zustellerinnen und Zusteller bevorzugt mit ihrem Privatequipment arbeiten“, so Karl Delfs, Bundessekretär des vida-Fachbereichs Straße.