Das Leben in Österreich wird teurer. Die Jahresinflation ist laut Statistik Austria mit 11,1 Prozent auf einem 70-jährigen Höchstwert. Eine Entwertung wie zu Nachkriegszeiten geht nicht spurenlos an einer Gesellschafft vorbei, Lösungsvorschläge kommen aus verschiedenen Interessensvertretungen.
Eine oft diskutierte Maßnahme ist eine Entlastung im Bereich des vermieteten Wohnraums. Die Arbeiterkammer (AK) und die Mietervereinigung stellen hier jetzt die in österreichischen Mietverträgen gängige Wertsicherungsklausel in Frage. Sie fordern rasches Handeln der Politik.
Zwei Prozent als neuer Richtwert
„Schluss damit, dass Kaltmieten wie selbstverständlich mit der Inflation steigen! Die Regierung muss jetzt dringend handeln: Ein Mietpreisdeckel soll sicherstellen, dass Kaltmieten nur einmal pro Jahr um maximal zwei Prozent erhöht werden dürfen“ sagt AK-Präsident Andreas Stangl. Die Arbeitnehmer/innenvertretung kritisiert die hierzulande übliche Praxis, den Mietzins an den Verbraucherpreisindex zu binden. Stangl dazu: „Die für die Inflation hauptsächlich verantwortlichen höheren Energiekosten wie Strom und Heizkosten haben die Mieterinnen und Mieter ohnehin bereits bezahlt. Jetzt sollen sie dafür ein zweites Mal durch eine Indexanpassung der Kaltmieten zur Kasse gebeten werden.“
Die Arbeiterkammer fordert daher eine Deckelung von Mietpreiserhöhungen auf einmalig zwei Prozent pro Jahr. Außerdem Mietabschläge für unzureichend gedämmte und mit fossilen Energieträgern beheizten Wohnräumen. Letzteres in Kombination mit einer Leerstandsabgabe. Sie Vermieter/innen dazu bewegen, ihr Eigentum energieeffizient zu renovieren und zeitgleich Mieter/innen entlasten.
Grundbesitzer orten Populismus
Der Haus- und Grundbesitzerbund (ÖHGB) vertritt hier natürlich eine andere Meinung. Da die Richtwertanpassung im Jahr 2021 pandemiebedingt ausgesetzt wurde, hält er ausgleichend an einer Anpassung in voller Höhe fest. Dies hätten alle Parteien exklusive NEOS damals beschlossen. ÖHGB-Präsident Dr. Martin Prunbauer sieht hier die Rechtssicherheit bedroht: „Rechtssicherheit bedeutet, dass man darauf vertrauen kann, dass ein Gesetz nicht beim nächsten Windstoß wieder über Bord geworfen wird, vor allem dann, wenn unsachlich und populistisch – noch dazu zu Lasten Dritter (der Eigentümer) – argumentiert wird.“
Die Interessensvertretung der österreichischen Grundbesitzer meint außerdem, dass die Vermieter/innen als einzige Gruppe keinerlei Unterstützung vom Staat aufgrund der Pandemie erhielten.
Internationale Mieten werden gedeckelt
Die Mietervereinigung Österreich (MVÖ) unterstützt hingegen die Forderungen der AK. Auch sie will die Mietzinsanpassung auf höchstens zwei Prozent im Jahr beschränken. Sie argumentiert hier mit einem internationalen Vergleich: Beispielsweise setzten Schottland, Portugal, Spanien, Frankreich, Dänemark, die Schweiz und die Niederlande bereits eine solche Regelung um.