Nationalratswahl 2024: Das Wahlrecht und neue Regelungen

Wie sich das Wahlrecht der Frauen entwickelte und was „geistige Getränke“ mit der Wahl zu tun haben, erfahren Sie hier.


Zu sehen ist ein hochformatiges Bild des Parlamentes in Wien. © Pexels
Im September machen die Österreicher:innen wieder von ihrem Wahlrecht Gebrauch. © Pexels

Am 29. September wird in Österreich gewählt. Welche Neuerungen es beim Wahlrecht gibt, hat die Redaktion von WirtschaftDirekt recherchiert.

Wesentliche Änderungen durch die Novelle von 2023

Die wesentlichen Änderungen durch eine Novelle im Wahlrecht sind folgende: Beim Abholen einer Wahlkarte bei einer zuständigen Behörde, kann die Stimme bereits am individuellen „Vorwahltag“ abgegeben werden. Auch die Stimmen von Nutzer:innen der Briefwahl werden schon früher ausgezählt. Durch diese Neuerung im Wahlrecht strebt man schon am Wahlabend ein Ergebnis an, welches nahe am Endergebnis liegt.

Eine Revolution für das Wahlrecht

Für die Einführung des Wahlrechts in Österreich war nicht nur eine Novelle, sondern gar eine Revolution notwendig. Im Jahr 1848 wurde von Bürger:innen, Arbeiter:innen sowie von Studierenden eine Verfassung sowie eine gewählte Vertretung des Volkes gefordert. Die Forderungen bewirkten eine indirekte Wahl eines konstituierenden Reichstages. Doch schon bald wurde dieser Reichstag wieder aufgelöst und Kaiser Franz Joseph I. regierte absolut.

Volksvertretungen gab es in den 1860er-Jahren wieder, auch auf Ebene der Gemeinde. Die ersten direkten Wahlen gab es erst 1873: Abgeordnete wurden direkt gewählt.

Wer wählen durfte

Am Beginn war das Recht zu Wählen an Besitz sowie an Steuerleistungen geknüpft. Auch Angehörige sogenannter „Intelligenzberufe“, etwa Priester oder Universitätsprofessoren, hatten das Recht zu Wählen. Das Geschlecht war hierbei unerheblich, allerdings durften Frauen selbst kaum das Wahllokal betreten. So mussten etwa Gutsherrinnen durch ihren Ehemann oder Bruder ihre Stimme abgeben lassen.

Frauen mit Besitz sowie Steuerleistungen waren allerdings nicht auf allen politischen Ebenen und auch nicht überall wahlberechtigt. Steuerzahlende sowie besitzende Frauen waren in Städten mit eigenem Statut, etwa in Wien oder in Prag, nicht wahlberechtigt. Laut Politikwissenschaftlerin Tamara Ehs führte die Tatsache, dass die Wiener Vororte (elfter bis neunzehnter Bezirk) 1890 eingemeindet wurden und Frauen dadurch ihr Wahlrecht verloren, dazu, dass großer Unmut herrschte und die Frauenwahlrechtsbewegung neuen Auftrieb erhielt.

Wahlrecht für alle

Im November 1918 wurde das allgemeine und gleiche Wahlrecht der Frauen verfassungsrechtlich verankert. Bereits im Jahr 1919 durften Frauen erstmals zur Wahlurne schreiten. Ausgeschlossen von diesem Wahlrecht waren Prostituierte, dies änderte sich erst im Jahr 1923.

Alkohol am Wahltag

In früheren Tagen wurde der Ausschank von Alkohol vor Wahlen verboten. Konkret wurde den Wirt:innen 1918 verboten, „geistige Getränke“ am Wahltag auszuschenken. Ab 1923 wurde gar gestraft hierfür. In der Zweiten Republik wurde das Ausschenken von Alkohol ebenso nicht erlaubt. Der Zeitraum des Ausschankverbotes wurde von 20 Uhr am Tag vor der Wahl bis 20 Uhr am Tag der Wahl gefasst. 1969 kam es zu einer Lockerung dieses Verbotes. So durfte ab diesem Jahr wieder eine Stunde nach Schließung des örtlichen Wahllokales wieder alkoholische Getränke ausgegeben werden. Insgesamt bestand dieses Verbot als Teil des Wahlrechtes bis 1979 fort.

SZ