Artenschutz in Österreich: Verordnung zum Haischutz trat mit 18. April 2024 in Kraft

Ein wichtiger Schritt für den Haischutz wurde in Österreich getan: Mit 18. April 2024 trat einen neue Artenschutz-Verordnung in Kraft. Die Einfuhr von Haiprodukten, der Handel sowie die Verarbeitung ist in Österreich nur noch in Ausnahmefällen mittels einer expliziten Genehmigung möglich.


Zu sehen ist die Pressekonferenz zum Sharkproject.
Pressekonferenz zum Sharkproject ©Franz Hajek

Das Ökosystem „Meer“ funktioniert nur aufgrund aller Meeresbewohner:innen so, wie wir es kennen. Haie, äußerst prominente Bewohner:innen der Weltmeere sind durch Überfischung sowie spezielle Bejagungen akut gefährdet und vom Aussterben bedroht. Besonders in der asiatischen Gastronomie und in der Herstellung von Kosmetikartikeln oder Potenzmitteln sind der Hai und Haiprodukte gefragt. In den letzten 50 Jahren konnte man einen Rückgang von 70% des weltweiten Hai-Bestandes beobachten. Haischutz ist ein wichtiges Thema, um das Ökosystem „Meer“ erhalten zu können.

Haischutz muss auch in Binnenstaaten ankommen

Auch wenn Österreich als Binnenland über keinen Zugang zum Meer verfügt, muss auch in Österreich vermehrt an den Haischutz gedacht werden. Haiprodukte wie etwa die Schillerlocke, welche der geräucherte Bauchlappen eines Dornhaies ist, oder Haifischflossen-Suppe sind im Handel sowie auf den Speisekarten des Landes zu finden. Im europaweiten Vergleich findet man Österreich auf Platz fünf beim Import von Haifischfleisch. Auch in Kosmetikprodukten, Nahrungsergänzungsmitteln sowie in Mitteln zur Potenzsteigerung werden Bestandteile des Haies entdeckt, oftmals ohne korrekter Bezeichnung und Informationen für die Konsument:innen.

Sharkproject: Eine Artenschutzorganisation informiert die Politik

2022 wenden sich die Expert:innen von Sharkproject an die Parlamentsparteien in Österreich. Unter Koordination des Abgeordneten Lukas Hammer (Klimasprecher der Grünen) wurde am 14. Dezember 2022 ein Entschließungsantrag eingebracht, welcher von Abgeordneten aller Parlamentsparteien unterstützt wurde.

Der Entschließungsantrag wurde einstimmig beschlossen und forderte die Bundesregierung auf, das Verbot für den Import für Produkte des Haies umzusetzen. Durch die am 18. April 2024 veröffentlichte Artenhandelsergänzungsverordnung (BGB. II Nr. 107/2024) wurden die Forderungen von Sharkproject umgesetzt. Damit ist der Haischutz in Österreich gleichwertig mit dem anderer bedrohter Tierarten. Durch die neu geschaffene Verordnung ist neben dem Import sowie der Verarbeitung des Fleisches von Haien auch der Import von Gebissen und anderer Urlaubs-Souvenirs strafbar.

Österreich als Vorreiter im internationalen Haischutz

Alle im Nationalrat vertretenen Parteien haben zusammen an diesem Thema gearbeitet sowie an der Verordnung mitgewirkt. Österreich setzt damit ein Zeichen für den aktiven Artenschutz und insbesondere für den Schutz der vom Aussterben bedrohten Haie.