Keine Macht den Zusatzkosten: Jufina übernimmt Prozessrisiko gegen Kreditbearbeitungsgebühren

Der Prozesskostenfinanzier Jufina deckt das Verfahrensrisiko bei der Rückforderung rechtswidriger Bearbeitungsgebühren von Immobilien- und Verbraucherkrediten ab.


Unrechtmäßige Kreditbearbeitungskosten können nun vor Gericht zurückgefordert werden.
Unrechtmäßige Kreditbearbeitungskosten können nun vor Gericht zurückgefordert werden. © Pexels

In den verschiedensten Bereichen werden Bearbeitungsgebühren erhoben. Der Oberste Gerichtshof (OGH) in Wien hat entschieden, dass diese Vorgangsweise oftmals unzulässig ist. Das betrifft Servicepauschalen und sonstige Entgelte. Konsument:innen, die solche Aufschläge bereits bezahlt haben, können den Betrag auf dem Rechtsweg zurückfordern. Das Urteil gilt nun auch für Kreditverträge.

Mehrere tausend Euro Rückforderung möglich

Wenn also ein Kredit bei einer österreichischen Bank aufgenommen wurde, dazu zählen Konsumkredite, Immobilienkredite und Hypothekarkredite, und dafür Gebühren bezahlt werden mussten, können diese – wie bereits in einigen Sammelklagen geschehen – zurückgefordert werden. Gerade bei Hypothekarkrediten geht es oft um Gebühren von mehreren tausend Euro.  Um das Verfahren so einfach wie möglich zu gestalten, bietet der Prozesskostenfinanzier Jufina an, die Ansprüche kostenlos und unverbindlich prüfen zu lassen.

Kein Kostenrisiko für Konsument:innen

„Zahlreiche Kreditnehmer wissen noch gar nicht, dass Bearbeitungsgebühren zurückgefordert werden können. Viele scheuen aber auch einfach den Aufwand und das finanzielle Risiko, die mit solchen Verfahren verbunden sein können“, sagt Stefan Schleicher, Vorstand Jufina. Fällt die Prüfung positiv aus, übernimmt Jufina das Verfahren. KundInnen haben dabei kein Kostenrisiko zu befürchten: Der Prozessfinanzier erhält nur im Erfolgsfall einen Anteil von 36 Prozent an der Rückzahlung.