Taskforce gegen „Hass im Netz“

Eine Ministerien-übergreifende Arbeitsgruppe will gegen Hass im Netz vorgehen. Die Internet Provider begrüßen die Initiative, warnen aber vor voreiligen Handlungen. Eine Klarnamenpflicht ist nicht vorgesehen.


Hass im Netz soll eingedämpft werden (© Andre Hunter/Unsplash)

Gestern nahm die interministerielle Taskforce gegen Hass und Gewalt im Netz – unter der Führung der Bundesministerinnen Alma Zadić und Karoline Edtstadler – ihre Arbeit auf.

Eines der Ziele der Initiative: Onlineplattformen sollen potenziell rechtswidrige Inhalte künftig schneller bzw. eindeutig rechtswidrige „unverzüglich“ löschen. Zudem soll Opfern mehr Unterstützung, auch in rechtlicher Hinsicht, angeboten werden. Details dazu sind noch zu klären.

Klar ist hingegen: Eine Klarnamenpflicht wird es nicht geben. Vor allem die Grünen hatten eine solche Offenlegung der User-Identitäten abgelehnt.

Konkrete Gesetzesentwürfe wollen die Ministerinnen im Sommer vorlegen. Bis dahin wird etwa zu klären sein, ab welcher Nutzergrenze die neuen Regeln gelten. Onlineforen von Zeitungen unterliegen ohnehin dem Medienrecht, so Edtstadler. Allerdings gebe es dabei eine Lücke zu den Plattformbetreibern. Diese gelte es zu schließen.“

ISPA: keine nationalen Alleingänge

Die Internet Service Providers Austria (ISPA) begrüßen die Regierungs-Initiative. Vor allem Rechtssicherheit für Unternehmen sowie die Unterstützung von Betroffenen seien wichtig, heißt es in einer Aussendung. Bei nationalen Alleingängen in Form einer Löschpflicht für Online-Plattformen sieht die ISPA Österreich jedoch auf dem Holzweg.

Auf europäischer Ebene wird gerade der Digital Service Act ausgearbeitet, der unter anderem regeln soll, wie mit derartigen Inhalten auf Seiten der Plattformen umgegangen wird. „Die Entwicklungen auf europäischer Ebene sollten in jedem Fall abgewartet werden, um sich widersprechende nationale Regelungen zu vermeiden“, mahnt ISPA-Generalsekretär Maximilian Schubert. Dass ein unabgestimmtes, nationales Vorpreschen nicht zielführend sei, zeige sich etwa am Beispiel Frankreich. Dort wurde ein ähnlicher nationaler Alleingang bereits auf EU-Ebene durch die EU-Kommission gestoppt und am Ende selbst durch den französischen Verfassungsgerichtshof aufgehoben.

Klare Definitionen statt emotionaler Dialoge

„Die Debatte wird derzeit stark emotionalisiert geführt, aber es fehlen genau jene Fakten, auf denen jedes vernünftige Gesetz gestützt sein sollte“, so Schubert weiter. Anstatt einer eiligen Konsultation während der Sommermonate, tritt die ISPA für einen strukturierten Dialog ein, der auch auf den Entwicklungen auf europäischer Ebene aufbaut.

So fehle eine klare Definition für Hass im Netz und auch der Begriff der „offensichtlich rechtswidrigen“ Inhalte existiere in dieser Form nicht. Eine Löschverpflichtung, die einer gerichtlichen Prüfung vorgreift, könnte die Meinungsfreiheit massiv beeinträchtigen. „Wir lehnen es ab, dass die wichtige Entscheidung über die Rechtswidrigkeit von Inhalten an private Unternehmen in Drittstaaten ausgelagert wird“, sagt Schubert.