VKI-Sieg über Advanzia Bank

15 Klauseln aus Kreditkarten-Geschäftsbedingungen für rechtswidrig befunden.


Das Handelsgericht Wien urteilte (© Pixabay/QuinceMedia)

Der VKI (Verein für Konsumenteninformation) hat im Auftrag des Sozialministeriums die luxemburgische Advanzia Bank S.A. geklagt, die in Österreich über ihre Homepage die Kreditkarte „free Mastercard Gold“ anbietet. In der Klage ging es um mehrere Klauseln in den Geschäftsbedingungen für Kreditkarten. 

So wurde etwa beanstandet, dass laut Advanzia ein Karteninhaber, dessen Karte aufgrund leicht fahrlässigen Handelns missbraucht wird, bis zu 150 Euro Selbstbehalt zahlen muss. Das Gesetz sieht aber in Österreich seit Juni 2018 in einem solchen Fall nur eine Haftung von bis zu 50 Euro vor.

Einer anderen Klausel zufolge galt ein Zahlungsauftrag bei der Advanzia nur dann als am selben Tag eingegangen, wenn er bis 12:00 Uhr bei der Bank eingelangt war (sogenannter Cut-Off-Zeitpunkt). Der VKI brachte vor, dass eine Bank zwar einen Zeitpunkt bestimmen dürfe, von dem an Zahlungsaufträge erst am darauf folgenden Geschäftstag behandelt werden, allerdings muss dieser nahe dem Ende des Geschäftstages liegen. Das Handelsgericht Wien urteilte, dass ein Cut-Off-Zeitpunkt von 12:00 Uhr nicht nahe am Ende des Geschäftstages und diese Klausel daher ebenfalls unzulässig ist.

Kosten klar und verständlich darlegen

Ein weiterer erfolgreich beanstandeter Punkt: Die Advanzia Bank bewirbt ihre Kreditkarte auf der Website „www.free.at“ mit tabellarisch dargestellten Zinssätzen. Für das Handelsgericht Wien ist diese Darstellungsweise unzureichend, weil die Tabelle zum einen nicht optisch hervorgehoben ist und zum anderen kein repräsentatives Beispiel enthält. Die gesetzliche Vorgabe der Transparenz sei damit nicht erfüllt.

„Bei der Werbung einer Kreditkarte im Internet muss den Verbrauchern klar, auffallend und vor allem prägnant vor Augen geführt werden, mit welchen möglichen Kostenbelastungen sie zu rechnen haben. Das muss anhand eines repräsentativen Beispiels erfolgen“, so Joachim Kogelmann, zuständiger Jurist im VKI. „Denn nur dann sind die Verbraucher auch in der Lage, verschiedene Angebote miteinander zu vergleichen.“

Das Urteil im Volltext finden Sie auf www.verbraucherrecht.at.