In einem wegweisenden Schritt im laufenden Behördenverfahren zur Seilbahn Kahlenberg wurde heute bekannt gegeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für das Projekt nicht erforderlich ist.
Rechtssicherheit durch Feststellungsbescheid
Vorausgegangen war dieser Entscheidung ein Feststellungsantrag des Klimaschutzministeriums als oberster Seilbahnbehörde, der im Juni 2023 bei der betroffenen Dienststelle der Stadt (MA 22) eingereicht wurde.
Hannes Dejaco, Geschäftsführer der Genial Tourismus- und Projektentwicklung GmbH, äußerte seine Freude über diese Entwicklung: „Es ist gut, dass die Frage der UVP-Pflicht nun endlich geklärt ist, denn dadurch wurde für alle weiteren Verfahren die erforderliche Rechtssicherheit geschaffen.“
Nachhaltigkeit im Fokus
Trotz bereits bestehender Annahmen hinsichtlich des geringen Flächenbedarfs für die Seilbahn Kahlenberg und der UVP-gesetzlichen Vorgaben, beseitigen die Ergebnisse des Ermittlungsverfahrens nun endgültig alle Zweifel.
Dejaco unterstreicht die Bedeutung dieser Nachricht für das Projekt: „Durch diese Entscheidung der UVP-Behörde sind wir der Umsetzung der Seilbahn Kahlenberg einen großen Schritt nähergekommen.“ Er sieht darin eine Bestätigung dafür, dass das Projekt im öffentlichen Interesse als nachhaltig und umweltverträglich angesehen wird.