Die Ärztekammer für Wien vergibt – nachträglich für das Jahr 2020 – einen Pressepreis in Höhe von 4.000 Euro. Eingereicht werden können publizistische Arbeiten jeder Art und Form, die sich mit Fragen des Gesundheitswesens im weitesten Sinn befassen. Ausgeschlossen sind Arbeiten, die sich vorwiegend oder ausschließlich mit medizinisch-wissenschaftlichen Fragen befassen oder die in wissenschaftlichen Publikationen veröffentlicht wurden.
Teilnehmen können Berufsjournalisten sowie Mitarbeiter von Zeitungen, periodischen Zeitschriften, Buch- und Filmautoren sowie Mitarbeiter von elektronischen Medien, die ihren ordentlichen Wohnsitz in Österreich haben. Die exakten Teilnahmebedingungen für den Pressepreis können hier nachgelesen werden.
Einreichen bis Jahresende
Die Einreichrist endet am 31. Dezember 2020. Danach entscheidet eine von der Ärztekammer für Wien bestellte Jury, wer den Preis erhält. Oder auch nicht.
Hier hält sich die Kammer alle Optionen offen: Möglich ist zum Beispiel eine Aufteilung des Pressepreises. „Wurde keine auszeichnungswürdige Arbeit eingereicht, kann von der Vergabe des Preises Abstand genommen oder der Preis auch einem Journalisten, der keine Arbeit eingereicht hat, für hervorragende publizistische Leistungen im Interesse des Gesundheitswesens verliehen werden“, heißt es.