Barrierefreiheit: Pflicht in der digitalen Kommunikation

Am 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) in Kraft. Damit wird Barrierefreiheit in der digitalen Kommunikation zur Pflicht.


Zu sehen ist Daniel Gaubinger-Börner, Barrierefreiheitsexperte. Er sitz an einem Tisch mit seinem Laptop und telefoniert dabei.
Barrierefreiheit wird in der digitalen Kommunikation zur Pflicht. © Sebastian Philipp

Betreiber:innen von Onlineshops, Buchungsportalen und vielen weiteren Angeboten im Netz, werden somit zur Barrierefreiheit verpflichtet. Die Richtlinie der Europäischen Union (EU), European Accessibility Act (EAA), pocht auf europaweite gleiche Regelungen zur Barrierefreiheit. Mit dem neuen BaFG werden Unternehmen verpflichtet, grundsätzlich barrierefreie Produkte im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie auf den Markt zu bringen. Unternehmen stehen vor einer großen Aufgabe. Sie müssen rechtzeitig umrüsten, um den neuen rechtlichen Vorgaben entsprechen zu können.

Barrierefreiheit im Web

Allen Bürger:innen soll der Zugang zum Internet möglich sein. Technische Lösungen sollen gleichberechtigtes Teilhaben ermöglichen. Bereits im Jahr 2019 hat die EU den European Accessibility Act beschlossen. Diese Richtlinie soll sicherstellen, dass Dienstleistungen oder Produkte, welche für Menschen mit Einschränkungen als wichtig eingestuft werden, im ganzen EU-Raum gleichen Standards entsprechen. Neben Bankomaten oder Fahrkartenautomaten, sind auch Dienstleistungen wie E-Commerce oder E-Banking von dieser Richtlinie umfasst.

Wiener Agentur Datenwerk | TEAM FARNER unterstützt Unternehmen auf dem Weg zur Barrierefreiheit

Datenwerk, Teil der europäischen Agenturengruppe TEAM FARNER, bietet Unternehmer:innen Lösungen an, um sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden. Zudem wird zum Ziel gesetzt, die Benutzerfreundlichkeit zu maximieren. Wolfgang Zeglovits, Geschäftsführer von Datenwerk | TEAM FARNER und Psychologe, dazu: „Unsere Barrierefreiheitsexpert:innen helfen nicht nur dabei, Strafen zu vermeiden, sondern sie schaffen zusätzlich erheblichen Mehrwert. Denn mit barrierefreien Angeboten erweitern Unternehmen auch die Zielgruppe. Jetzt mit den Audits zu starten, ermöglicht eine rechtzeitige Planung und Budgetierung für 2024, sodass die Anforderungen bis Juni 2025 erfüllt sind.“

Datenwerk | TEAM FARNER bietet eine eigene Informationsplattform zum Thema Barrierefreiheit und zu diversen Angeboten. Diese finden Sie hier.

SZ