Werberat will strenger werden

Bisher wurde bewusst auf „Naming and Shaming“ verzichtet. Bei Wiederholungstätern und Verweigerern will man künftig aber auf einen erweiterten Sanktionskatalog zurückgreifen.


Eine ausgestreckte Hand, die ein Stopp-Zeichen macht
Wer eine Stopp-Entscheidung ignoriert, muss künftig damit rechnen, öffentlich zur Rechenschaft gezogen zu werden (© Nadine Shaabana/Unsplash)

Der Österreichische Werberat hat die Aufgabe, Fehlentwicklungen und Missbräuche in der Werbung zu korrigieren. Da Reaktionen auf Entscheidungen des Werberats aber grundsätzlich auf freiwilliger Selbstbeschränkung basieren, sind die Möglichkeiten zur Handhabe von Haus aus eher beschränkt. Und der Werberat hat auch selten öffentliche Rüffel eingesetzt.

„In den vergangenen Jahren haben wir das Mittel des sogenannten „Naming and Shaming“ – also die breite Kommunikation einer Stopp-Entscheidung – kaum angewandt“, berichtet ÖWR-Präsident Michael Straberger. „Wir haben uns bewusst gegen das öffentliche Anprangern entschieden.“

Vielmehr hat man eine beratende Position für die werbetreibende Wirtschaft eingenommen. „Bei 90 % der betroffenen Unternehmen konnten wir in zahlreichen Gesprächen die Kritik an der betroffenen Kampagne erklären und somit auch die Akzeptanz für die Entscheidungen aber auch für den Ethik-Kodex herbeiführen“, sagt Straberger.

Bei Ignoranz ist Schluss mit lustig

Diesem Prinzip will man auch künftig treu bleiben – der ÖWR versteht sich weiterhin als Anlaufstelle bei ethischen und moralischen Fragestellungen in der Werbung. Allerdings wurde nun der Sanktionskatalog – entsprechend dem Ende 2020 novellierten KommAustria-Gesetz – erweitert.

Die neue Verfahrensrichtlinie sieht vor allem bei Stopp-Entscheidungen eine erweiterte Dokumentationspflicht für Unternehmen vor.

Dazu kommt eine proaktive Veröffentlichung von Stopp-Entscheidungen durch den Werberat, insbesondere dann, wenn Unternehmen der ÖWR-Aufforderung für Kampagnenstopp oder Abänderung nicht Folge leisten. ÖWR-Geschäftsführerin Andrea Stoidl: „Die angesprochenen Sanktionen ermöglichen uns nun, auch die wenigen Selbstregulierungs-Verweigerer oder Wiederholungstäter zu erreichen, die sich in ihrer Abwehrhaltung womöglich selbst, aber auch der Werbewirtschaft gesamt schaden.“