Medikamente bleiben Apothekensache

Ein neuerlicher Vorstoß der Drogeriemarktkette dm, auch Medikamente verkaufen zu dürfen, wurde vom Verfassungsgericht abgewiesen.


Eine offene Hand, in der verschiedene Medikamente liegen
Die Abgabe von Medikamenten soll in Apotheken-Hand bleiben (© Gundula Vogel/Pixabay)

Schon einmal hat dm versucht, den sogenannten Apothekenvorbehalt zu kippen. Ohne Erfolg. Und auch jetzt wurde ein weiterer Anlauf in diese Richtung vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) unterbunden.

Konkret ging es der Drogeriemarktkette darum, dass rezeptfreie Arzneimittel wie Aspirin („OTC-Produkte“) auch in ihren Filialen verkauft werden dürfen. Ein umstrittenes Vorhaben. Denn: „Medikamente sind keine herkömmlichen Konsumgüter. Sie müssen mit Bedacht eingesetzt werden und dabei brauchen die Menschen die Unterstützung von pharmazeutischen Profis“, meint Jürgen Rehak, Präsident des Österreichischen Apothekerverbands.

Das sieht auch der VfGH so: Der Apothekenvorbehalt diene „mehreren im öffentlichen Interesse liegenden Zielen, so u.a. dem Zweck, eine funktionierende Versorgung der Bevölkerung mit Heilmitteln sicherzustellen“, heißt es in der Begründung. Apotheken unterliegen zahlreichen Regelungen und Verpflichtungen, die dafür sorgen, dass diese öffentlichen Interessen gewahrt bleiben.

Medikamente: Die Preisfrage

dm-Geschäftsführer Harald Bauer zeigt sich in einer Presseaussendung naturgemäß „enttäuscht“ vom VfGH-Erkenntnis: Er spricht von „verkrusteten Strukturen“, die es zu modernisieren gelte und führt wirtschaftliche Argumente ins Treffen: Man wolle den Kunden „einen Zugang zu rezeptfreien Arzneimitteln zu attraktiven Preisen und höchsten Qualitätsstandards“ ermöglichen.

Geschlagen geben will sich Bauer jedenfalls weiterhin nicht: Man prüfe Kooperationen und wolle klären, „ob wir den Apothekenvorbehalt auf europäischer Ebene überprüfen lassen, was vom Verfassungsgerichtshof nicht behandelt wurde“.