Gesetz soll Eventbranche retten

Die Regierung hat einen Entwurf bezüglich einer Gutscheinlösung vorgelegt, um die Stornowelle im heimischen Veranstaltungsgeschäft abzufedern – und erntet dafür Applaus aus der Branche.


oeticket-CEO Christoph Klingler: Gemeinsam wolle man diese „historische Herausforderung“ meistern (leisure/Christian Jobst)

Laut dem Gesetzesentwurf soll Veranstaltern eine Refundierung der Tickets für von COVID-19 betroffene Events in Form von Gutscheinen ermöglicht werden.

Demnach können Veranstalter bis zu einem Gegenwert von 70 Euro Gutscheine zur Kompensation ausgeben. Beträgt der Wert des Tickets zwischen 70 und 250 Euro, so ist der über 70 Euro hinausgehende Betrag vom Veranstalter zurückzuzahlen. Übersteigt der Betrag 250 Euro, sind 180 Euro rückzuerstatten, der Restbetrag kann in Form eines Gutscheines abgelöst werden.

Wenig überraschend ist aus der Branche große Zustimmung zu vernehmen: Die Interessengemeinschaft Österreichische Veranstaltungswirtschaft teilt mit, dass sämtliche Mitglieder „ zu 100 Prozent hinter dieser Entscheidung“ stünden und man der Bundesregierung dafür danke. Man arbeite bereits daran, auf Basis der erlassenen Richtlinien eine „rasche und kundenfreundliche Umsetzung“ zu finden, um die betroffenen Veranstaltungen schnellstmöglich abwickeln zu können.

Liquidität und Konsumentenansprüche schützen

Die IG betont, dass die Interessen der Besucher dabei im Fokus stehen. Denn: „Ohne Besucher würde diese Branche nicht existieren – ihr Wohl geht immer vor“, heißt es.

Ins selbe Horn stößt Petra Nocker-Schwarzenbacher, Obfrau der Bundessparte Tourismus und Freizeitwirtschaft in der WKÖ. Sie sieht den Gesetzesentwurf als faire Lösung – und als „interessenspolitischen Erfolg der Wirtschaftskammer“. Damit sei ein Schritt getan, um die Liqidität der Unternehmen zu sichern, man werde dabei „aber auch den Ansprüchen der Konsumenten gerecht“.

Historische Herausforderung

Großes Lob für die Regierungslösung kommt auch von oeticket, wo jährlich Millionen von Eintrittskarten vermittelt werden. CEO Christoph Klingler weist darauf hin, dass die Veranstalter – wie üblich – „mit durchwegs eigenen finanziellen Mitteln bereits ungeheure unwiederbringliche Vorinvestitionen“ getätigt hätten, „die bei einer Ticketrückzahlung in vielen Fällen das sofortige Aus bedeuten würden“. Insolvenzen von Spielstätten, Veranstaltern und Vereinen hätten für den Endkunden meist den Totalverlust der bezahlten Ticketgelder zur Folge. Man begrüße daher den Gesetzesentwurf und arbeite an der Umsetzung, bitte aber um Geduld: „Die momentane Situation mit der noch nie dagewesenen Menge an Verschiebungen und Absagen bedeutete bereits in den letzten Wochen einen ungeheuren personellen, zeitlichen und finanziellen Aufwand“, so Klingler.