Was passiert mit Reisegutscheinen?

Insolvenzen in der Touristik sind zu befürchten – schauen Konsumenten durch die Finger?


Ein blitzblauer Swimmingpool, im Hintergrund Palmen und das Meer
Palmen, Pool und Meer kann man sich zurzeit nur am Computer ansehen. (© Verena Scheidl)

Von Reisen, die nicht zwingend notwendig sind, wird derzeit dringend abgeraten. Für viele Länder bestehen Reisewarnungen, einige haben ihre Grenzen geschlossen und für mehrere Regionen gelten Quarantänebestimmungen.

Die logische Konsequenz: Wer eine Pauschalreise bei einem Veranstalter gebucht hat, wird den Urlaub stornieren (müssen). Aufgrund der Coronakrise kann man derzeit kostenlos vom Vertrag zurücktreten.

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) mahnt allerdings zur Vorsicht, wenn statt einer Rückzahlung des Geldes Gutscheine angeboten werden. Denn: viele Unternehmen, gerade auch in der Reisebranche, befinden sich in einer wirtschaftlich prekären Situation – Insolvenzen nicht ausgeschlossen. Bei Reisen, die über einen Reiseveranstalter gebucht wurden, besteht zwar eine Insolvenzabsicherung. Diese bezieht sich aber nicht auf Gutscheine.

VKI fordert rechtliche Klärung

Betroffenen wird empfohlen, vom Veranstalter bzw. Reisebüro eine schriftliche Bestätigung des Insolvenzversicherers zu verlangen, dass auch ein Gutschein im Fall einer Insolvenz von der Insolvenzversicherung übernommen wird. Wenn eine solche Bestätigung nicht erfolgt, „muss von der Annahme eines Gutscheines abgeraten werden“, so der VKI.

„Sind die Insolvenzversicherer nicht bereit die Gutscheine abzusichern, sollte der Gesetzgeber die Absicherung von derartigen Gutscheinen in der Pauschalreiseverordnung klarstellen. Nur dann könnten sich Konsumenten bei Pauschalreisen guten Gewissens statt einer Rückzahlung für einen Gutschein entscheiden“, so Thomas Hirmke, Leiter des Bereichs Recht im VKI. „Eine Änderung der Pauschalreiseverordnung sollte dann auch gleich zum Anlass genommen werden, das Insolvenzrisiko von Fluglinien mitabzusichern. Auf Grund der Insolvenzen der letzten Jahre bei diversen Fluglinien besteht dringend Handlungsbedarf.“