Vida versus Lauda

Die Gewerkschaft wettert gegen „schäbige Versuche des Managements“ der Airline, sich den „Kollektivvertrag zurechtzubiegen“.


Lauda-Pläne lassen nicht nur die Gewerkschaft in die Luft gehen (© Laudamotion/Ryanair)

Daniel Liebhart, Vorsitzender des Fachbereichs Luftfahrt in der Gewerkschaft vida, ist alles andere als amused. Grund seiner Verärgerung ist ein Schreiben des Managements der Ryanair-Tochter Lauda an seiner Mitarbeiter: Darin kündige der Billig-Carrier Schritte an, so Liebhart, die „vorsätzlich rechtswidrig“ seien.

Verstöße gegen KV

Dazu zählt etwa die Ankündigung, neues Personal nicht mehr laut Kollektivvertrag anzustellen. Das, so der vida-Experte, sei nicht zulässig. Der KV wurde rechtsgültig zwischen der Gewerkschaft und der Wirtschaftskammer abgeschlossen. „Solange nicht eine der beiden Seiten den Kollektivvertrag aufkündigt, gilt er in vollem Ausmaß für sämtliches Personal“ – also auch für neue Mitarbeiter.

In dem Schreiben würde weiters eine Änderung der Arbeitszeitregeln avisiert. Auch das sei so nicht zulässig, meint Liebhart: „Sie können nicht einseitig geändert werden. Adaptionen sind prinzipiell möglich, aber auch nur mittels einer Betriebsvereinbarung. Zudem muss der Betriebsrat zustimmen. Eine derartige Betriebsvereinbarung gibt es aktuell nur für PilotInnen. Das Kabinenpersonal unterliegt nach wie vor zu einhundert Prozent den Regelungen des Kollektivvertrags.“

Causa Betriebsrat

Der dritte Stein des Anstoßes betrifft den Betriebsrat. Anscheinend plant das Lauda-Management, einen Betriebsrat, getrennt für FlugbegleiterInnen und PilotInnen, zu gründen und geht derzeit vor Gericht gegen den bestehenden Betriebsrat vor. Man wolle diesen für ungültig erklären lassen. 

„Wohl nicht einmal die Juristen von Lauda glauben, dass sie damit durchkommen“, so Liebhart. „Jeder, der sich auch nur im Entferntesten mit Arbeitsverfassung auskennt, weiß zudem, dass man als Management in Österreich keinen Betriebsrat gründen kann. Rechtlich unmöglich ist es außerdem, dass das Management einen getrennten Betriebsrat zwischen Cockpit- und Kabinenpersonal installieren kann. Die Arbeitsverfassung definiert das fliegende Personal ausdrücklich als einen Betrieb.“

Appell an Regierung und Wirtschaftskammer

Der vida-Gewerkschafter fordert ein Handeln von öffentlicher Seite: „Die Ryanair-Tochter Lauda tritt jetzt endgültig österreichisches Recht mit Füßen. Wie lange kann und will die Wirtschaftskammer noch zuschauen? Ist es für Behörden und politisch Verantwortliche akzeptabel, dass sich ein Milliardenkonzern offensichtlich nicht an unsere Gesetze hält?“, so Liebhart. Er fordere „alle verantwortlichen Stellen sowie die neue Regierung auf, Unternehmen wie Lauda in die richtige Bahnen zu leiten“.