Ein wichtiger Schritt für den Haischutz wurde in Österreich getan: Mit 18. April 2024 trat einen neue Artenschutz-Verordnung in Kraft. Die Einfuhr von Haiprodukten, der Handel sowie die Verarbeitung ist in Österreich nur noch in Ausnahmefällen mittels einer expliziten Genehmigung möglich.