Das Coronavirus und die damit verbundenen aktuellen Maßnahmen zur Eindämmung treffen Kulturschaffende besonders hart. Bei Musikschaffende, InterpretInnen und UrheberInnen, führen abgesagte Konzerte und Veranstaltungen vielfach zu einem Totalausfall, denn Auftrittshonorare werden nicht ausbezahlt, Proben und Investitionen laufen ins Leere. Durch diese Ausfälle wird die ohnedies prekäre Lage vieler Musikschaffenden weiter verschärft.
Die Verwertungsgesellschaften AKM & austro mechana und die Österreichische Interpretengesellschaft OESTIG stellen nun schnelle Hilfe für Leidtragende aus der Coronavirus-Krise in Aussicht: Angesichts der zu erwartenden Auswirkungen der Einschränkungen im Kulturbetrieb wurde ein Kultur-Katastrophenfonds in der Höhe von EUR 1.000.000 eingerichtet.
Unterstützung für KomponistInnen und InterpretInnen
Er steht Musik-UrheberInnen zur Verfügung, die durch signifikanten Tantiemen- oder Honorarausfall in finanzielle Not geraten und dadurch existentielle Probleme bekommen. Darüber hinaus dient er der Liquiditätssicherung, indem Überbrückungshilfen und Darlehen gewährt werden. Die regulären Tantiemenauszahlungen werden davon nicht berührt. Die Interpretengesellschaft OESTIG wird ebenfalls zusätzliche Mittel zur Existenzsicherung der InterpretInnen einbringen.
Mit dem Fonds soll rasch und möglichst unbürokratisch jenen Musikschaffenden geholfen werden, deren Existenzgrundlage durch das Coronavirus gefährdet ist. Die beiden Gesellschaften rufen Gebietskörperschaften dazu auf, ebenfalls dringend notwendige Geldmittel zur Verfügung zu stellen, um das Überleben des vielfältigen Musik- und Kulturbetriebs in Österreich zu gewährleisten.
Alle Details zum Kultur-Katastrophenfonds sowie zur Einreichung für Unterstützung werden demnächst auf www.akm.at bzw. www.oestig.at veröffentlicht werden.