Grünes Licht für neues Telekomgesetz

Das neue Telekomgesetz, das der Bundesrat gestern beschlossen hat, soll die Weichen für die digitale Zukunft stellen.


Ministerin Köstinger: Telekomgesetz soll "unser Leben ein Stück weit erleichtern" (© Paul Gruber/BMLRT)

Der Bundesrat hat gestern die Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) mit einer breiten Mehrheit beschlossen. Die zuständige Ministerin Elisabeth Köstinger sieht darin einen Meilenstein, denn damit „stellen wir die Weichen für die digitale Zukunft und schaffen die Grundlagen für die digitale Transformation.“ 

Das bisherige Telekommunikationsgesetz stammt aus dem Jahr 2003. Zu dieser Zeit waren Einwahlmodems, ICQ und Handys im Format von Funkgeräten Stand der Technik. Jede SMS kostete extra und von Glasfaserausbau oder 5G war keine Rede. „Es ist nun höchste Zeit, dass wir dieses Gesetzespaket umsetzen. Mit dem Beschluss im Bundesrat haben wir ein Telekommunikationsgesetz, das den heutigen Ansprüchen gerecht wird. Insgesamt wurden dafür 220 Paragraphen überarbeitet, ergänzt und neu geschrieben. Die Novelle bringt zusätzlich viele Vorteile im Bereich des Konsumentenschutzes“, Köstinger.

Maßnahmen sollen praktischen Nutzen für alle bringen

Zu den bereits geplanten Maßnahmen gehört die flächendeckende Versorgung mit festen und mobilen gigabitfähigen Anschlüssen bis 2030 und ein rascher 5G-Ausbau. Das 1,4 Mrd. Euro teure Breitband-Paket soll vor allem auch für ländliche Gegenden eine Versorgung mit Glasfasernetzen gewährleisten. 

Das neue Telekomgesetz bereitet den Weg für neue Technologien in allen Wirtschafts- und Lebensbereichen. Zu den Vorteilen für Konsumenten zählen ein einheitliches öffentliches Warnsystem (das im Katastrophenfall per SMS informiert) oder ein vereinfachter Zugang zum Notruf 112: Menschen mit besonderen Bedürfnissen können ihn künftig per Textnachricht erreichen. 

„Die Änderungen im Telekommunikationsgesetz tragen dazu bei, dass wir mit der Digitalisierung unser Leben ein Stück weit erleichtern. Autonomes fahren oder Smart Living sind zwei Beispiele dafür. Aber das Telekommunikationsgesetz regelt auch viel einfachere Dinge, wie die mögliche Mitnahme von Breitbandverträgen bei einem Umzug“, erklärt Köstinger.